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Fachbeitrag · FORM+Werkzeug · Carl Hanser Verlag · 03.07.2026

Knapp bemessenes Zeitfenster

Fachbeitrag von Jan Lepper in FORM+Werkzeug: Zum 31. Dezember 2026 läuft das BAFA-Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows" als Gesamtprogramm aus. Für Werkzeug- und Formenbauer bleibt bis dahin ein knappes Fenster, in dem ein extern moderiertes Vertriebs-Audit anteilig vom Bund mitgetragen wird. Der Beitrag beschreibt, was davon wirklich nutzbar ist — und was nicht.

FORM+Werkzeug Carl Hanser Verlag Online seit 03.07.2026 Print-Ausgabe 28.08.2026 BAFA-Berater #227723

Worum es geht

Der Beitrag nimmt das auslaufende BAFA-Programm nüchtern auseinander. Er ordnet den Förder-Rahmen ein, grenzt ab, was als Vertriebs-Beratung tatsächlich antragsfähig ist und was durch das Raster fällt, und beschreibt drei wiederkehrende Audit-Muster aus Werkzeugbau-Mandaten — anonymisiert, jeweils mit Ausgangslage, Hebel und Wirkungs-Indikator.

Dazu kommen acht Prüf-Punkte für die Geschäftsführung vor dem Antrag und ein zweites Datum, das im selben Quartal liegt: der EU-Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte, anwendbar ab 2. August 2026. Beides ergibt einen gemeinsamen Fahrplan, keinen Widerspruch.

Werkzeug- und Formenbau lebt von Präzision und Termintreue. — aus „Knapp bemessenes Zeitfenster", FORM+Werkzeug, Carl Hanser Verlag, 03.07.2026

Die drei Audit-Muster im Beitrag

Urheberrecht. Der vollständige Beitrag steht auf dem Fachportal form-werkzeug.de und erscheint in der Print-Ausgabe von FORM+Werkzeug. © Carl Hanser Verlag, München. Diese Seite verlinkt und reißt an — sie gibt den Beitrag nicht wieder.

Eckdaten

Titel
Knapp bemessenes Zeitfenster
Autor
Jan Lepper, Lepper Consulting, Ravensburg · BAFA-Berater #227723
Medium
FORM+Werkzeug — Fachmagazin für Werkzeug- und Formenbau, Carl Hanser Verlag, München
Online
form-werkzeug.de/a/article-7925108 · seit 03.07.2026
Print
Ausgabe vom 28.08.2026
Redaktion
Helmut Damm, Chefredakteur FORM+Werkzeug

Der Förder-Rahmen in Zahlen

Stand 15.11.2025 sind maximal 3.500 Euro netto Beratungs-Volumen antragsfähig. Der Zuschuss liegt bei 50 Prozent in den alten Bundesländern (max. 1.750 Euro) und 80 Prozent in den neuen Bundesländern (max. 2.800 Euro). Beratungs-Anteile über dem Cap trägt das Unternehmen selbst. Zum 31.12.2026 endet das Programm.

Quelle: BAFA, „Förderung unternehmerischen Know-hows". Wer prüfen will, ob der Pfad für das eigene Haus trägt: BAFA-geförderte Vertriebs-Beratung.