Braucht mein Unternehmen einen KI-Beauftragten?

Die Europäische KI-Verordnung (EU-KI-Verordnung) schreibt keinen KI-Beauftragten vor — anders als beim Datenschutzbeauftragten gibt es keine gesetzliche Pflicht, eine solche Rolle zu benennen. Trotzdem ist ein interner Ansprechpartner für KI-Themen sinnvoll, sobald ein Unternehmen mehr als zwei KI-Systeme im Einsatz hat. Dieser Verantwortliche koordiniert die Schulungspflicht nach Artikel 4, behält den Überblick über eingesetzte KI-Werkzeuge und stellt sicher, dass Risikoeinstufungen dokumentiert sind. Laut einer Fraunhofer-Erhebung von 2025 haben Unternehmen mit einem dedizierten KI-Verantwortlichen eine 40 Prozent höhere Wahrscheinlichkeit, KI-Projekte erfolgreich in den Regelbetrieb zu überführen. Eine DIHK-Umfrage bestätigt: 62 Prozent der Mittelständler wünschen sich eine zentrale Ansprechperson für KI-Fragen im eigenen Haus. Für kleinere Mittelständler mit 20 bis 50 Mitarbeitenden reicht oft eine Teilzeitrolle — zum Beispiel der IT-Leiter oder Qualitätsmanager mit erweitertem Mandat. Ab 100 Mitarbeitenden mit mehreren KI-Systemen empfiehlt sich eine eigenständige Zuständigkeit.

Was die EU-KI-Verordnung tatsächlich verlangt

Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (AI Act) fordert seit Februar 2025: Alle Personen, die KI-Systeme im Unternehmen einsetzen, beaufsichtigen oder darüber entscheiden, müssen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Das betrifft nicht nur IT-Abteilungen, sondern auch Vertrieb, Geschäftsführung und Einkauf — überall dort, wo KI-Werkzeuge im Einsatz sind.

Die Verordnung schreibt dabei keine bestimmte Rolle vor. Es gibt keine Pflicht, einen „KI-Beauftragten" zu ernennen, so wie es einen Datenschutzbeauftragten gibt. Aber irgendjemand muss die Verantwortung übernehmen.

Intern besetzen oder extern lösen?

Interner KI-Beauftragter Sinnvoll, wenn Sie jemanden mit technischem Verständnis und Organisationstalent haben, der das Thema langfristig begleiten kann. Nachteil: Aufbau dauert, Kapazität im Tagesgeschäft fehlt, Weiterbildungskosten.
Externer KI-Berater als Einstieg Ideal, um schnell handlungsfähig zu werden: Bestandsaufnahme, Schulungsplanung, Konformitäts-Check — dann schrittweise Übergabe an eine interne Ansprechperson. Kein dauerhaftes Mandat nötig, aber sofort wirksam.

Für die meisten Mittelständler mit 20 bis 200 Mitarbeitenden ist die Kombination am effektivsten: Externer Berater für den strukturierten Einstieg, interner Verantwortlicher für den laufenden Betrieb.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Die EU-KI-Verordnung gilt stufenweise. Welche Pflichten und Übergangsfristen relevant sind, hängt vom System, vom Anwendungsfall und Ihrer Rolle ab. Maßgeblich ist die aktuelle Rechtslage; eine pauschale Aussage zur vollständigen Geltung aller Pflichten seit August 2026 wäre unzutreffend.

Benennen Sie eine Ansprechperson und priorisieren Sie die für Ihren Einsatz relevanten Maßnahmen. Stand: 29.09.2026. Aktueller Überblick der Europäischen Kommission zu Fristen und Ausnahmen. Die Einordnung eines konkreten Systems erfolgt gesondert.

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