Braucht mein Unternehmen einen KI-Beauftragten?

Die Europäische KI-Verordnung (EU KI-Verordnung) schreibt keinen KI-Beauftragten vor — anders als beim Datenschutzbeauftragten gibt es keine gesetzliche Pflicht, eine solche Rolle zu benennen. Trotzdem ist ein interner Ansprechpartner für KI-Themen sinnvoll, sobald ein Unternehmen mehr als zwei KI-Systeme im Einsatz hat. Dieser Verantwortliche koordiniert die Schulungspflicht nach Artikel 4, behält den Überblick über eingesetzte KI-Werkzeuge und stellt sicher, dass Risikoeinstufungen dokumentiert sind. Laut einer Fraunhofer-Erhebung von 2025 haben Unternehmen mit einem dedizierten KI-Verantwortlichen eine 40 Prozent höhere Wahrscheinlichkeit, KI-Projekte erfolgreich in den Regelbetrieb zu überführen. Eine DIHK-Umfrage bestätigt: 62 Prozent der Mittelständler wünschen sich eine zentrale Ansprechperson für KI-Fragen im eigenen Haus. Für kleinere Mittelständler mit 20 bis 50 Mitarbeitenden reicht oft eine Teilzeitrolle — zum Beispiel der IT-Leiter oder Qualitätsmanager mit erweitertem Mandat. Ab 100 Mitarbeitenden mit mehreren KI-Systemen empfiehlt sich eine eigenständige Zuständigkeit.

Was die EU KI-Verordnung tatsächlich verlangt

Artikel 4 der EU KI-Verordnung (AI Act) fordert seit Februar 2025: Alle Personen, die KI-Systeme im Unternehmen einsetzen, beaufsichtigen oder darüber entscheiden, müssen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Das betrifft nicht nur IT-Abteilungen, sondern auch Vertrieb, Geschäftsführung und Einkauf — überall dort, wo KI-Werkzeuge im Einsatz sind.

Die Verordnung schreibt dabei keine bestimmte Rolle vor. Es gibt keine Pflicht, einen „KI-Beauftragten" zu ernennen, so wie es einen Datenschutzbeauftragten gibt. Aber irgendjemand muss die Verantwortung übernehmen.

Intern besetzen oder extern lösen?

Interner KI-Beauftragter Sinnvoll, wenn Sie jemanden mit technischem Verständnis und Organisationstalent haben, der das Thema langfristig begleiten kann. Nachteil: Aufbau dauert, Kapazität im Tagesgeschäft fehlt, Weiterbildungskosten.
Externer KI-Berater als Einstieg Ideal, um schnell handlungsfähig zu werden: Bestandsaufnahme, Schulungsplanung, Konformitäts-Check — dann schrittweise Übergabe an eine interne Ansprechperson. Kein dauerhaftes Mandat nötig, aber sofort wirksam.

Für die meisten Mittelständler mit 20 bis 200 Mitarbeitenden ist die Kombination am effektivsten: Externer Berater für den strukturierten Einstieg, interner Verantwortlicher für den laufenden Betrieb.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Ab August 2026 wird die EU KI-Verordnung vollständig durchgesetzt. Bei Verstößen drohen Bußgelder — aber realistischer ist das Reputationsrisiko: Kunden, Prüfer und Geschäftspartner fragen zunehmend nach Ihrem Umgang mit KI. Wer keine Antwort hat, verliert Vertrauen.

Wer jetzt anfängt, hat genug Zeit für einen geordneten Prozess. Wer erst im Sommer 2026 aufwacht, muss improvisieren.

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