Welche Fristen der EU-KI-Verordnung gelten für den Mittelstand?

Die EU-KI-Verordnung gilt stufenweise. Welche Pflichten und Übergangsfristen relevant sind, hängt vom System, vom Anwendungsfall und Ihrer Rolle ab. Maßgeblich ist die aktuelle Rechtslage; eine pauschale Aussage zur vollständigen Geltung aller Pflichten seit August 2026 wäre unzutreffend.

Die Fristen im Überblick

Seit Februar 2025 — KI-Kompetenz und Verbote KI-Kompetenz und die ersten Verbote gehören zu den früh geltenden Regeln. Die Maßnahmen müssen zur Aufgabe, zu den beteiligten Personen und zum Einsatzkontext passen.
Seit August 2025 — Governance und GPAI Regeln zur Governance und Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck gelten seit August 2025. Anbieter- und Betreiberrollen sind zu unterscheiden.
Seit August 2026 — weitere Regeln, mit Ausnahmen Für Hochrisiko-Systeme bestehen gesonderte Übergangsfristen. Prüfen Sie den aktuellen Kommissionsüberblick und die für Ihr System maßgebliche Regelung.

Was bedeutet das konkret für mein Unternehmen?

Klären Sie, wer welche KI-Werkzeuge für welche Aufgaben nutzt. Daraus lassen sich angemessene Kompetenzmaßnahmen und Zuständigkeiten ableiten.

Die Branche allein bestimmt keine Risikoklasse. Zweck, Einsatzkontext, Systemmerkmale und Ihre Rolle müssen gemeinsam betrachtet werden.

Handlungsempfehlung: Jetzt starten, nicht warten

Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme und priorisieren Sie konkrete Lücken. Vereinbaren Sie Verantwortliche und einen realistischen Zeitplan.

Stand: 29.09.2026. Aktueller Überblick der Europäischen Kommission zu Fristen und Ausnahmen. Die Einordnung eines konkreten Systems erfolgt gesondert.

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